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Aufstellung von LED-Werbetafeln in der Goldenstedter Innenstadt

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Projekt Erneuerung Belüftungsanlage
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  Logo Goldenstedt FINAL Wir begrüßen Sie herzlich auf der Internetseite der Gemeinde Goldenstedt! 

Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Gemeinde sowie den Rat und die Verwaltung vor. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Sie werden Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. 
Ihre Gemeinde Goldenstedt

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Ostereiersuche


Am Samstag, 30.03.2024 kommt der Osterhase nach Goldenstedt in den Mehrgenerationenpark, um dort viele bunte Ostereier für die Kinder zu verstecken. Unterstützt wird er dabei vom Vorstand des Goldenstedter Bündnisses für Familie.

Im Park gibt Bürgermeister Alfred Kuhlmann um 10.00 Uhr bei der Bühne den „Startschuss“ für die Ostereiersuche. Damit alle Kinder gleich viele bunte und süße Ostereier im Körbchen haben, treffen sich alle Kinder nach dem Suchen wieder an der Bühne. Dort wartet noch eine Überraschung auf sie.

 

gute tat jahr
Im Rahmen der kreisweiten Aktion die "Gute Tat des Monats", die u.a. vom Goldenstedter Bündnis für Familie, dem Mehrgenerationenhaus und der Gemeinde Goldenstedt initiiert wurde und deren Schirmherr Landrat Tobias Gerdesmeyer ist, wird aus den zwölf "Guten Taten" des vergangenen Jahres nun die "Gute Tat des Jahres 2023" gewählt.

Die einzelnen "Guten Taten des Monats" wurden in dem Artikel des OM-Wochenblattes vom 09.03.2024 nochmals vorgestellt. Der Artikel steht hier zum Download bereit.

Wer mit abstimmen möchte, schickt bitte eine E-Mail an gutetat@goldenstedt.de. In der Betreffzeile sollte der Monat der "Guten Tat", für den man abstimmen möchte, eingetragen werden. Telefonisch kann unter Tel.Nr. 04444 204300 in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr ebenfalls abgestimmt werden. Auch per WhatsApp unter 01520-7869361 kann teilgenommen werden. Jede Person hat nur eine Stimme.

Bitte geben Sie Ihren Namen, Adresse, Telefonnummer und das Alter mit. Diese Daten werden für die Benachrichtigung der Gewinner benötigt und ausschließlich dafür verwendet.

Einsendeschluss ist Sonntag, 17.03.2024.

 

50 Jahre Gebietsreform Gold Lutten

Der ehemalige Redakteur der Oldenburgischen Volkszeitung, Gerhard Lauer, hat zum 50. Jahrestag der Eingemeindung der vormals selbstständigen Gemeinde Lutten in die Gemeinde Goldenstedt im Rahmen der Gemeindegebietsreform am 01.03.2024 im Auftrag der Gemeinde Goldenstedt eine Chronik verfasst.

Die Chronik beleuchtet eindrucksvoll die Chronologie der Gemeindegebietsreform, die damaligen Diskussionspunkte und die politischen Verhältnisse in Goldenstedt und Lutten. Zeitzeugen berichten, wie sie die Gemeindegebietsreform erlebten.

Das Buch ist für 15,00 Euro im Rathaus, Gemeindekasse, erhältlich.

Vintage old fashioned projector in a dark room projecting a film, cinematography concept
Der Kulturkreis KULTURerLEBEN lädt zum zweiten Kinotag in diesem Jahr ein!

Los geht’s am Freitag, 12. April 2024 um 16.00 Uhr im ehemaligen Kinosaal Klostermann mit einem deutsch-niederländisch-schwedischen Kinderfilm ab 4 Jahren – in der Hauptrolle ein Hase, der - gemeinsam mit den Kindern - ein großes Geburtstagsabenteuer erlebt. Eintritt: 3,00 Euro

Ab 19.00 Uhr wird dann ein spannender, Oscar-prämierter Film für Erwachsene, in der sich eine Frau als Vorstandsvorsitzende eines Medienunternehmens gegen allerlei Widerstände in der Medienwelt behaupten muss, gezeigt. Eintritt: 5,00 Euro

Karten gibt es nur an der Tages- bzw. Abendkasse!

Ermöglicht wird die Veranstaltung durch das „Mobile Kino Niedersachsen“ aus Oldenburg, das die Filme und das Equipment mitbringt. In anderen Orten ist das Projekt auch unter Begriffen wie „Scheunenkino“ u. Ä. etabliert. Es soll keine Konkurrenz zu bestehenden Kinos sein, sondern eine Ergänzung. Der Kulturkreis KULTURerLEBEN weist darauf hin, dass Veranstaltungen der nichtgewerblichen Filmarbeit einem Werbeverbot unterliegen. Die genauen Filmtitel können gerne telefonisch bei Eva-Maria Meyer (Tel.: 04444 200923) erfragt werden.

Wer also Kino-Nostalgie in Goldenstedt erleben will, sollte den Kinotag nicht verpassen!

 

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Die Straßenbeleuchtung im Ortsteil Ellenstedt ist zurzeit teilweise defekt. Ein Kabelmesswagen war bereits im Einsatz. Die Reparaturarbeiten laufen auf Hochtouren.

Die Gemeindeverwaltung hofft, dass der Schaden zeitnah behoben werden kann.

 

Dezember 2023 Gebert FischerV.l.n.r.: Kerstin Willenbrink (Mehrgenerationenbeauftragte), Christian, Andrea, Magda und Erich Fragge, Susanne Tausendfreund, Almute Klein, Bürgermeister Alfred Kuhlmann und Heike Brandt. Foto: Gebert-Fischer
Mit der  "Guten Tat des Monats" wurde erstmalig eine ganze Familie geehrt. Familie Fragge aus Vechta wurde für die Organisation ihres jährlich stattfindenden kleinen Weihnachtsmarktes zugunsten des Vereins „Hilfe für krebskranke Kinder Vechta“ ausgezeichnet. Der Erlös aus der Veranstaltung fließt zu 100 % an den Verein.

Die Idee zum Weihnachtsmarkt für einen guten Zweck hatte Erich Fragge, der Weihnachtsbäume anbaut und verkauft. Von dem Verein „Hilfe für krebskranke Kinder“ erfuhr er durch seine Tochter Susanne Tausendfreund, die zunächst ehrenamtlich für die Kinderkrebshilfe tätig war und inzwischen dort hauptamtlich beschäftigt ist.

Seit 2018 hat der Weihnachtsmarkt nun schon fünf Mal stattgefunden. Insgesamt ist über die Jahre eine Summe von ca. 12.000 € für den Verein zusammengekommen. An der Organisation und Durchführung des Marktes sind die gesamte Familie Fragge und viele weitere ehrenamtliche Helfer/innen beteiligt.

Im vergangenen Dezember sind 3.231 € eingenommen worden – auch bedingt dadurch, dass die Getränke von der Firma Büssing und die Bratwürste von der Fleischerei Wegener kostenlos zur Verfügung gestellt wurden. Weil weitere Sponsoren die Summe aufgestockt haben, konnte dem Verein „Hilfe für krebskranke Kinder“ eine Gesamtsumme von 4.550 € übergeben werden.

In seiner Laudatio erklärte Bürgermeister Alfred Kuhlmann: "Der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker sagte einmal: 'Geben und Nehmen ist für alle die Grundlage des familiären Zusammenlebens'. Diese Aussage trifft eins zu eins auf Sie zu, denn durch Ihre gemeinsame Spendenaktion ziehen Sie alle an einem Strang und je mehr Gemeinsamkeiten man mitein­ander teilt, desto größer ist der Zusammenhalt untereinander. Da­rauf können Sie sehr stolz sein!"

An der Ehrungsveranstaltung im Goldenstedter Rathaus nahm auch die 1. Vorsitzende des Vereins „Hilfe für krebskranke Kinder Vechta“, Almute Klein, teil, die von den Aufgaben des Vereins berichtete. „Unser Verein lebt ausschließlich von Spenden. Zugute kommt das Geld Kindern bis 18 Jahren, die dringend etwas benötigen, um ihr Leben ein wenig schöner und einfacher zu machen.“

Vorgeschlagen wurde die Familie Fragge von der Freundin und Unterstützerin der Familie, Heike Brandt.

Neben einer Urkunde erhält die Familie Fragge eine Prämie von 100 €, die sie natürlich dem Verein spenden möchte.

Kennen auch Sie Menschen, die für eine gute Tat geehrt werden sollten? So einfach funktioniert’s:

Bei der landkreisweiten Aktion "Die gute Tat des Monats" handelt es sich um eine gemeinsame Initiative der Gemeinde Goldenstedt, des Goldenstedter Bündnisses für Familie und von OM Medien. Die Aktion steht unter der Schirmherrschaft von Landrat Tobias Gerdesmeyer. Vorschläge für gute Taten werden aus dem gesamten Landkreis Vechta angenommen. Mitmachen ist ganz einfach: Schicken Sie einfach den Namen des helfenden Menschen sowie eine möglichst ausführliche Beschreibung der "guten Tat" und der daran beteiligten Personen an die E-Mail-Adresse: mgh[at]goldenstedt.de oder per Post an das Mehrgenerationenbüro, Brunkhorststraße 16d, 49424 Goldenstedt, Stichwort: „Die gute Tat“. Telefonische Auskünfte werden unter Tel.: 04444 204300 erteilt.

 

Osterfeuer

Die Anmeldung von Osterfeuern ist dieses Jahr bis zum 22.03.2024 möglich.

Anmeldungen nach dem 22.03.2024 können auf Grund der dann notwendig werdenden Mitteilungspflichten (Polizei, Feuerwehr usw.) sowie der vorzunehmenden Kontrollen der Abbrennorte nicht mehr entgegengenommen werden.

Hinweis: Die Gemeinde Goldenstedt weist darauf hin, dass das Abbrennen von Osterfeuern lediglich im Rahmen der Brauchtumspflege als öffentliche Veranstaltung (d. h. für jedermann zugänglich) erlaubt ist. 

Die Anmeldung ist online möglich unter https://www.kommune365.de/gemeinde-goldenstedt/dienstleistung/brauchtumsfeuer-osterfeuer?busCommuneId=&kommune=gemeinde-goldenstedt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Hüsing, Tel.: 04444 200944 oder E-Mail: huesing[at]goldenstedt.de.

 

Gesellschaftsspiele

Der nächste Spielenachmittag im Mehrgenerationenhaus, Brunkhorststraße 16d in Goldenstedt findet am Mittwoch, 13.03.2024 ab 14.30 Uhr statt.

Es sind verschiedene Spiele vorhanden, auf Wunsch können auch eigene Spiele mitgebracht werden.

Informationen und Anmeldung: Barbara Berg (Tel.: 0172 7990614) oder Mehrgenerationenbüro (Tel.: 04444 204300 oder 01520 7869361)

Mikrozensus
Bereits seit 1957 werden Haushaltsbefragungen vom Nds. Landesamt für Statistik (LSN) aus Hannover durchgeführt, um schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen zur Nutzung vor allem durch die Politik, die Verwaltungen von Bund und Ländern und die Wirtschaft zu erheben. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung wird jährlich rund 1 % aller Haushalte nach einem Zufallsprinzip ausgewählt und befragt.

Letztmalig und nur in einigen wenigen Regionen setzt das LSN in diesem Jahr auf speziell geschulte ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte, die sich mit einem Schreiben bei den Haushalten für ein telefonisches Interview ankündigen. Die Erhebungsbeauftragten sind dabei zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Haushalte, die keine telefonische Befragung wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Auskünfte online zu erteilen oder auf Wunsch einen Fragebogen in Papierform zu erhalten.

Der Großteil der zu befragenden Haushalte wird hingegen direkt durch das LSN angeschrieben und um Auskunft gebeten. Um dafür im Vorfeld die anzuschreibenden Haushalte sowie die Gebäudestruktur zu ermitteln, setzt das LSN Erhebungsbeauftragte auch vor Ort zur Anschriftenklärung ein.

Gefragt wird u.a. nach allgemeinen Angaben (z. B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, zur Wohnsituation, Krankenversicherung, zum Pendlerverhalten und Fragen zur Gesundheit.

Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, für deren überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht besteht. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Die erhobenen Daten unterliegen der unbedingten Geheimhaltungspflicht. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Angaben getrennt und vernichtet.

Weitere Erläuterungen und Informationen finden Sie unter www.statistik.niedersachsen.de/mikrozensus.

Vielen Dank für die Unterstützung!

 

DorfZukunft
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ruft zur Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ auf.

Die Zukunft der Dörfer hängt auch vom Engagement ihrer Bevölkerung ab und davon, wie sie sich für die Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung der Dörfer einsetzt - organisiert in den Kommunen, Vereinen, Verbänden, Kirchen und Wirtschaftsbetrieben oder als Einzelne. Gemeinsam bilden sie die Verantwortungsgemeinschaften, die aktiv und eigeninitiativ an der strukturellen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung ihres Lebensumfeldes mitgestalten.

Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ bringt zum Ausdruck, dass es neben der baulichen und Grün-Gestaltung mehr noch um die ganzheitliche Entwicklung der Dörfer und deren Nachhaltigkeit geht. Der demographische Wandel, die soziokulturelle Vielschichtigkeit der dörflichen Gemeinschaften sowie der Klimaschutz und Klimawandel sind Herausforderungen, denen sich die Dörfer heute zunehmend stellen müssen.

Den Abschluss des Wettbewerbs auf den jeweiligen Ebenen bilden Auszeichnungen für die teilnehmenden Orte - für ihre Projekte und Initiativen, die vor dem Hintergrund der Ziele des Wettbewerbs besonders überzeugt haben. Sie alle verdienen Anerkennung und besondere Wertschätzung.

Den für den Landeswettbewerb nominierten Dörfern winkt ein finanzieller Anreiz von bis zu 1.500 Euro für eine weiterführende Dorfmoderation, eine ergänzende Ideenwerkstatt oder ein besonderes identifikationsstiftendes Projekt im Dorf.

Vor diesem Hintergrund sollen sich die Verantwortlichen in den Dörfern aufgefordert fühlen, mitzumachen.

Seit 2024 liegt die Zuständigkeit dieses Projektes im Amt 80 des Landkreises Vechta – Referat für Wirtschaftsförderung, Mobilität und Tourismus. Bei Fragen rund um den Wettbewerb können Sie gern Frau Isabel Meller (04441 898-2606; 2606@landkreis-vechta.de) kontaktieren.

Weitere Informationen zum Wettbewerb gibt es hier:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/entwicklung_des_landlichen_raums/unser_dorf_hat_zukunft/landeswettbewerb/unser-dorf-hat-zukunft-4881.html