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Briefwahl
Informationen zur Briefwahl im Wahlkreis 32 – Cloppenburg – Vechta

Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verkürzt sich der Zeitraum für die Durchführung der Briefwahl. Die Bundeswahlleiterin empfiehlt, die erforderlichen Unterlagen zeitnah zu beantragen, auszufüllen und fristgerecht zurückzusenden.

Die wichtigsten Informationen zur Briefwahl sind nachfolgend zusammengefasst.

Antrag auf Briefwahlunterlagen:

Den Antrag auf Briefwahl können Sie entweder persönlich oder schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) bei der zuständigen Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes einreichen. In einigen Gemeinden stehen zudem Online-Formulare zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der Antrag spätestens bis Freitag, den 21.02.2025, um 15:00 Uhr gestellt werden muss.

Versand der Briefwahlunterlagen:

Der Versand der Briefwahlunterlagen für die bevorstehende Bundestagswahl beginnt frühestens am 10. Februar 2025. Ein früherer Versand ist nicht möglich, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben.

Ausfüllen der Briefwahlunterlagen:

1. Füllen Sie den Stimmzettel aus.
2. Legen Sie den Stimmzettel in den weißen Umschlag und verschließen Sie ihn.
3. Unterschreiben Sie die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein.
4. Stecken Sie den weißen Umschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag.
5. Verschließen Sie den roten Umschlag und senden Sie ihn portofrei ab.

Rücksendung des Wahlbriefes:

Die Bundeswahlleitung empfiehlt, den Wahlschein frühzeitig zu beantragen und den Wahlbrief so schnell wie möglich nach Erhalt der Unterlagen auszufüllen und abzusenden. So kann sichergestellt werden, dass Ihre Stimme rechtzeitig ankommt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. Wahlbriefe, die nach diesem Zeitpunkt eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Für einen rechtzeitigen Versand wird empfohlen, die Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl, also bis zum 20. Februar 2025, abzusenden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Wahlbrief persönlich bei der zuständigen Behörde abzugeben.

Briefwahl aus dem Ausland:

Auslandsdeutsche, die dauerhaft im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag erfolgt bei der Gemeinde, in der man zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin. Die Frist für eine Eintragung in das Wählerverzeichnis endet am 02. Februar 2025. Achten Sie ebenfalls darauf, den Wahlbrief aus dem Ausland rechtzeitig abzusenden, damit er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr ankommt. Einige deutsche Auslandsvertretungen bieten einen beschleunigten Versand der Briefwahlunterlagen über Diplomatenpost und private Kuriere an. Wahlberechtigte im Ausland sollten sich bei der zuständigen diplomatischen Vertretung nach solchen Optionen erkundigen.